Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht
Wir sind ausgewiesene Spezialisten im Arbeitsrecht und bieten sowohl Arbeitgebenden als auch Arbeitnehmenden umfassende Beratung in sämtlichen Belangen des Arbeits- und öffentlichen Personalrechts, einschliesslich daran angrenzender Rechtsgebiete wie Sozialversicherungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz usw. Wir fungieren als ständiger Rechtsdienst von Unternehmen aus verschiedenen Branchen und vertreten regelmässig sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende vor Gericht. Deshalb sind wir mit den Besonderheiten arbeitsrechtlicher Prozesse aus beiden Perspektiven vertraut.